Zusammenfassung
Dieser Artikel beschäftigt sich mit der Frage ob und wann die Obergrenze von 600 Watt für die Einspeisung von Solarkraftwerken in Deutschland auf 800 Watt geändert wird.
- Aktuell gilt die Obergrenze für Balkonkraftwerke von 600 Watt
- Die Obergrenze wird nicht von der Regierung, sondern vom VDE festgesetzt
- Die Regierung hat dem VDE eine Anhebung der Grenze empfohlen (Photovoltaikstrategie vom 05.05.2023)
- Der VDE gibt keinen Termin für die Anhebung der Obergrenze bekannt
- Sie können bereits Balkonkraftwerke mit 800 Watt Mikrowechselrichter installieren, und diese über die Software auf 600 Watt begrenzen, bis die Obergrenze angehoben wird
Aktuelle Situation Balkonsolar in Deutschland
Aktuell sind in Deutschland etwa 250.000 Balkonsolargeräte im Einsatz, davon ist circa die Hälfte im Marktstammdatenregister erfasst. Diese Steckersolargeräte, oder Kleinsolaranlagen, leisten aktuell etwa mit etwa 100 Megawatt regenerativer Energie einen kleinen, aber feinen Anteil zur Energiewende.
Aktuelle gültige Regelung zur maximal Einspeiseleistung
In anderen Ländern der EU gelten bereits 800 Watt, so zum Beispiel in Österreich und in Luxemburg. In Deutschland ist die maximale Einspeiseleistung durch eine Norm geregelt. Diese wird aufgestellt vom „Verbandes der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V.“ (VDE) bzw. dem „Forum Netztechnik/Netzbetrieb im VDE“ (FNN) . Der VDE regelt mittels der Anwenderregel AR-N 4105-2018:11 die maximale Einspeisung von Kleinkraftwerken und begrenzt diese auf. Diese Regel schreibt vor Balkonkraftwerke mittels eines Mikrowechselrichters auf maximal 600 Watt Einspeiseleistung zu begrenzen. Es gilt bisher bereits für die Anmeldung der Mini-PV Anlage die vereinfachte Anmelderegel, die ohne eine Unterschrift einer Elektrofachkraft auskommt. Ein formloser Brief oder E-Mail an den Netzbetreiber genügt. Die sogenannte 70%-Regelung gilt für Balkonkraftwerke generell nicht, zudem wurde Sie für alle Neuanlagen bis 7kW Einspeiseleistung abgeschafft.
Das plant die Bundesregierung
Die Bundesregierung möchte den Betrieb von Balkonsolargeräten, technisch korrekt Stecksolargeräte, deutlich vereinfachen. Dazu schreibt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) in Ihrer Positionspapier zu Photovoltaikstrategie vom 05.05.2023, dass die Meldepflicht verschlankt werden soll. Zusätzlich soll es eine Privilegierung von Balkonsolaranlagen im Miet- und Wohnrecht geben, was besonders Mietern mit bisher ablehnenden Vermietern und Eigentümern in Wohnungseigentümergemeinschaften bei der Genehmigung der Mini-PV-Anlage helfen soll. Als letztes soll der klassische Schuko-Stecker als „Energiestecker“ zugelassen werden, was eine Förderung durch Städte, Gemeinden und Energieanbieter auch ohne den teuren und umständlichen Wieland-Stecker möglich machen würde.
Es bleibt aber festzuhalten, dass im oben genannten Positionspapier letztendlich außer der Empfehlung der Regierung der Erhöhung der Einspeiseleistung von 600 Watt auf 800 Watt beim VDE/FNN keinerlei Fristen genannnt werden oder anderweitige Zusagen zur Umsetzung gemacht werden. Es bleibt daher vorerst beim Abwarten, wann und wie die Normgeber die Anhebung auf 800 Watt umsetzen. Es bedarf zur Anhebung einer neuen Norm, der DIN VDE V 0126-95. Diese wird vom Normgeber VDE/DKE/FNN erstellt.
Was das für Betreiber von Balkonkraftwerken bedeutet
Bevor Sie sich entscheiden, ob Sie eine 800 Watt Mini-PV Anlage anstelle einer 600 Watt Anlage anschaffen, gilt es einige Punkte zu beachten. Es empfiehlt sich zu prüfen, ob 800 Watt überhaupt benötigt werden, da viele Haushalte selten 800 Watt konstant abrufen. Allerdings gilt es ebenso zu berücksichtigen, dass ein größeres Balkonkraftwerk, sprich zwei Solarmodulen mit einer höheren Einzelleistung, auch in sonnenschwachen Stunden mehr Ertrag bringen, die Grundleistung bei diffusem Licht liegt bei einem 80-Watt Balkonkraftwerk schlicht höher als bei einem Balkonsolar-Modell mit 300 Watt oder 600 Watt.
Ganz anders sieht die Situation bei der Nutzung eines Pufferspeichers aus. Da nun keine Energie „am fehlenden Verbrauch vorbei“ an den Netzbetreiber geschenkt wird, lohnt sich für Balkonkraftswerk-Betreiber mit Batteriespeicher ein 800 Watt Balkonkraftwerk nahezu sofort.
Wir von BalkonBox empfehlen, bereits eine Photovoltaikanlage mit 800 Watt Einspeiseleistung zu installieren. Sie können bis zur Anhebung der Obergrenze den Mikrowechselrichter einfach auf 600 Watt Leistung begrenzen. Das geschieht über die Software des Wechselrichters. Bei einer BalkonBox-Installation erhalten Sie alle notwendigen Geräte um diese Begrenzung jederzeit selbst vorzunehmen und auch wieder aufzuheben.
Ist es auch möglich einen 1600W Wechselrichter mit 4 Solarpanel auf 600 bzw. 800W zu Drosseln?
Damit hätte man bei Bewölkung oder Schwachlicht deutlich mehr Ertrag, oder?
Hallo Brender,
ja es ist möglich ein Balkonkraftwerk mit 3 oder 4 Solarmodulen zu realisieren. In der Praxis nutzt man dies jedoch meist nur bei Ost-West-Ausrichtungen, um jeweils zwei Platten nach Osten und zwei nach Westen zu installieren.
Wenn es um maximalen Ertrag geht, und die Platten alle in eine Richtung zeigen sind drei Platten das Optimum.
Viele Grüße,
Das Team von BalkonBox